Die Rubrik ist unterteilt in zwei Kategorien:
a) Allgemeine Palliativversorgung und
b) Spezielle Palliativversorgung.
Um in der Rubrik "Ärztliche Versorgung" aufgenommen zu werden, sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
- zu a) Bereitschaft, die palliative Grundversorgung durch medizinische Kompetenz mit zu übernehmen
- Aktive Mitarbeit mindestens durch die Teilnahme an der Regionalgruppe